Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zur Hallenbuchung und - nutzung

1. Geltungsbereich der AGB

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Tennishalle der DJK Wacker Mecklenbeck e.V. , im Weiteren Tennishalle genannt.

Durch die digitale Buchung der Hallenzeiten oder das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die nachfolgend veröffentlichten und im Eingangsbereich der Tennishalle ausgehangenen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in allen Punkten als bekannt und in das Vertrags- bzw. Nutzungsverhältnis einbezogen.

2. Vermietung der Hallenplätze

a) Allgemeines:

Buchungen von Einzelstunden werden vorzugsweise über das Onlinebuchungssystem, in Einzelfällen per Mail oder telefonisch bei der Geschäftsstelle vorgenommen. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen zugrunde liegen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke und Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, solange der Mieter mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Hat der Mieter in diesen Fällen bereits eine Zahlung geleistet, so erstattet die Tennishalle den Mietpreis für die nicht nutzbaren Stunden. Weitere Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Bei unvorhergesehenen Ereignissen oder höherer Gewalt (Stromausfall, pandemische Einschränkungen u.ä.), die vorübergehend zur Unbespielbarkeit oder fehlenden Nutzbarkeit der Hallenplätze führen und die nicht durch den Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, werden die Hallenbenutzungsgebühren nicht zurückerstattet; es werden auch keine Ersatzstunden zur Verfügung gestellt.

b) Preise:

Es gelten die jeweils im Buchungssystem veröffentlichten Preise je Stunde und Platz. In der Platzmiete ist die Beleuchtung des Tennisplatzes und die Benutzung der Duschen und Umkleiden des Funktionsgebäudes enthalten.

Alle Preise sind Bruttopreise incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c) Zahlungsmodalitäten:  

Die Buchung eines Tennisplatzes ist verbindlich. Der Einzug erfolgt in der ersten Woche des Folgemonats. Akzeptierte Zahlungsmethode ist das SEPA Lastschriftverfahren. 

Zahlungsverzug:
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde automatisch in Verzug. Für jede Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 €. Sollten weitere Kosten durch das Eintreiben der Forderung entstehen (z. B. Inkassokosten), behalten wir uns vor, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Rücklastschrift:
Sollte es bei Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte zu einer Rücklastschrift kommen, stellen wir die anfallenden Bankgebühren in Rechnung. Zusätzlich erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 €

 

d) Mietdauer:

Die Platzmiete berechnet sich für eine volle Stunde (60 Minuten). Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, selbst wenn der Platz nach Ablauf der Spielzeit nicht benutzt wird.

Wird über die gemietete Spielzeit hinaus gespielt, so wird für jede angefangene Stunde der Preis je Stunde und Platz berechnet.

e) Abonnements:

Abonnements können schriftlich, per Mail oder per Online-Buchung im Platzbelegungssystem beantragt werden. Nimmt die Tennishalle den Antrag an, versendet sie eine Rechnung über die gebuchten Stunden, sowie die Dauer des Abonnements. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich durch den Versand der Rechnung zustande. Diese ist grundsätzlich vor Beginn des Abonnements fällig, der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift erhoben. Gebuchte Abonnements können bis 6 Wochen vor Beginn der Hallensaison kostenlos in Schriftform storniert werden. Für spätere Stornierungen wird eine Gebühr von 100,00 € fällig.

f) Einzelstundenbuchungen:

Buchungen von Einzelstunden erfolgen im Namen des Mieters. Der Mietpreis für gebuchte Einzelstunden ist sofort bei Buchung fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Die Mieter erteilen hierfür mit der Buchung unmittelbar die widerrufliche Einzugsermächtigung. Für den Fall der fehlenden Deckung des Einzugskontos werden dem Mieter die eventuell anfallenden  Rückbuchungsgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 20 € in Rechnung gestellt.

Aus organisatorischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass die Rechnungsstellung erst nach der gespielten Stunde erfolgt (aktuell wird der Zeitraum von September bis Dezember zum Ende des Jahres abgerechnet, der Zeitraum von Januar bis April im darauf folgenden Monat). Der Mietpreis gilt solange als gestundet.

Sollte der Mieter die gebuchte Stunde teilweise, oder gar nicht nutzen, besteht dennoch kein Anspruch auf Nichtzahlung des Mietpreises. Gebuchte Stunden können bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung nur, wenn die Tennishalle die stornierte Stunde anderweitig vermietet wurde.

3. Hausrecht und Haftungsausschluss

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Der Vermieter haftet insoweit unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nicht anders geregelt.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter – außer im Falle der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den
vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem
Betrag von EUR 100.000, 00 €

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und
Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und
Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit –
außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit –
ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende
Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich
zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß
Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen
Garantie.

Soweit die Haftung nach den UAbs. 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter,
Organe und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

 

4. Benutzungsvorschriften der Tennishalle

Das Betreten und Benutzen der Plätze erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer und Besucher der Tennishalle hat den Anweisungen des Vorstands, des Platzwarts und der Mitarbeiter der Geschäftsstelle der DJK Wacker Mecklenbeck e.V.  Folge zu leisten.

Die Plätze dürfen nur mit sauberen und geeigneten Sportschuhen für Teppichbeläge betreten werden (Schuhe mit glatter, heller Sohle). Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet. Das Rauchen in allen Räumen der Tennishalle ist verboten. Speisen dürfen nicht mit in die Tennishalle genommen werden. Verschmutzungen werden kostenpflichtig entfernt (mindestens 50,00 € pro Vorfall).

Die Tennishalle und alle Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt. Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter und deren Mitarbeiter unverzüglich anzuzeigen. Bei Beschädigungen an den Einrichtungen sowie an der Tennishalle selbst, unsportlichem Verhalten oder Beleidigungen des Personals der Tennishalle, Mitspieler oder Zuschauer erfolgt ein sofortiger Verweis aus der Tennishalle.

Das Anbringen von Plakaten oder jeglicher anderen Art von Werbung bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des DJK Wacker Mecklenbeck e.V. .

5. Zuwiderhandlungen

Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäftsbedingungen notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht für diesen Fall nicht.

gez.

Der Vorstand / 2021